Folgekosten der Braunkohle - wer zahlt? Sicherung der finanziellen Mittel zur Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebaue
Die Förderung des Energieträgers Braunkohle im Tagebau ist mit erheblichen Eingriffen in Landschaft, Wasserhaushalt und Siedlungsstrukturen verbunden. Es wird Milliarden kosten, die vom Bergbau beanspruchten Gebiete wieder nutzbar zu machen und alle Folgeschäden zu beheben. Die Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Tagebaue liegt nach Bundesberggesetz in der Verantwortung der Tagebaubetreiber.
Publikationsjahr
2018
Publikationstyp
Zitation
Schäuble, D. (2018). Folgekosten der Braunkohle - wer zahlt? Sicherung der finanziellen Mittel zur Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebaue. IASS Discussion Paper, (November 2018).
DOI
10.2312/iass.2018.022